Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind die
allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die
ärztlichen Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen,
Behandlungen und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die
Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern
Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die
Inanspruchnahme der allg. Krankenhausleistungen für die Dauer der
Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse außer den gesetzlichen
Zuzahlungen (bei Erwachsenen ab 18 Jahren 10 Euro/Tag für maximal 28
Tage) keine weiteren Kosten.
Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie gegen Aufpreis folgende
Sonderleistungen wählen:
Die Verantwortung für Ihre Behandlung tragen die Ärzte. Bitte haben Sie
Vertrauen zu ihnen und beachten Sie deren Anordnungen und Empfehlungen.
Unsere Ärzte sind gerne bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren
Behandlung zu beantworten, entweder während der Visite oder nach
Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch.
Es ist verständlich,
dass auch Ihre Angehörigen wissen möchten, wie es Ihnen geht. Die Ärzte,
wie auch alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses, unterliegen aber
der Schweigepflicht. Auskünfte sind deshalb nur mit Ihrem ausdrücklichen
Einverständnis möglich. Dies sollten Sie zuvor mit dem Stationsarzt
abklären.
Bitte bringen Sie am Tag Ihrer Aufnahme folgendes mit:
Wenn Sie zu Hause Medikamente einnehmen, bringen Sie diese bitte mit und zwar in der Originalverpackung mit Beipackzettel.
Noch ein Hinweis:
Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie während
des stationären Aufenthaltes auf größere Geldmengen, Kreditkarten und
andere Wertsachen zu verzichten. Auf Wunsch können diese in einem Tresor
der Patientenaufnahme sicher untergebracht werden.
Wir freuen uns mit Ihnen und Ihren Angehörigen, wenn Ihre Gesundheit
soweit wieder hergestellt ist, dass ein weiterer stationärer Aufenthalt
nicht mehr notwendig ist und Sie nach Hause entlassen werden können.
Haben Sie noch entliehene Gegenstände, wie z.B. Schienen, Gehhilfen etc.?
Dann geben Sie diese bitte der Stationsleitung zurück.
Wollen
Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung des Arztes vorzeitig verlassen,
müssen Sie durch Unterschrift bestätigen, dass Sie die Verantwortung für
alle etwaigen Folgen selbst übernehmen. Bedenken Sie bitte, dass solch
ein Schritt auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann. Die
Entlassung kann aber auch bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die
Hausordnung oder aufgrund von ungebührlichem Verhalten erfolgen.
Eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung unserer Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung gewährleisten wir durch ein standardisiertes Entlassmanagement. Die Planung und Durchführung des Entlassmanagement erfolgt patientenindividuell in einem multiprofessionellen Team.