Bei Lebensgefahr oder schweren Unfällen ist direkt der Rettungsdienst zu alarmieren.
Feuerwehr/ Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
Die Meldung sollte immer folgende Informationen enthalte
Bei Vergiftungen oder Verdacht auf eine Vergiftung ist die Beratungsstelle die kompetenteste Informationsstelle. Sie ist jedoch im Vergiftungsfall kein Ersatz für einen Notruf an die regionale Rettungsleitstelle!
Für den Transport ins oder aus dem Krankenhaus, zwischen Krankenhäusern oder zu ambulanten Maßnahmen in Praxen und Krankenhäusern werden Krankentransportwagen (RTW) und qualifizierter Betreuung bereitgestellt.
Bei ärztlich bescheinigter medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Rettungsleitstelle 19 222
Änderungen und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.